GELDPILOT24-Store LeipzigWaldstraße 45, 04105 Leipzig
Login Menu

Was verändert sich jetzt in 2019

Freibeträge, Versicherungen, Geldnoten, Steuern, Abgaben....

02.01.2019

Zum Jahr 2019 hat der Gesetzgeber für Krankenversicherungen, Steuern, Abgaben, Freibeträgen neue Werte oder auch Gesetze verabschiedet. Unser NEWS-Team hat euch davon einige wichtige zusammengefasst. Mit Fragen und weiteren Infobedarf wende dich einfach an deinen GELDPILOT24-Store.

 

Kindergeld und Freibeträge

Ab Juli 2019 gilt für jedes Kind zehn Euro mehr Kindergeld im Monat. Für das erste und zweite Kind 204 Euro, für das dritte 210 Euro und jedes weitere 235 Euro. Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt zum 1. Januar 2019 um 192 Euro. Der Grundfreibetrag steigt 2019 auf 9.168 Euro.

 

Betriebliche Altersvorsorge

15 Prozent des umgewandelten Beitrags zur betrieblichen Altersvorsorge müssen die Firmen dann an die jeweilige Versorgungseinrichtung zahlen. Dies gilt für neue Entgeltumwandlungsvereinbarungen der Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Ob diese 15 Prozent letztlich 1:1 im Vertrag des jeweiligen Arbeitnehmers landen, hängt von der konkreten Regelung im Tarifvertrag ab. Dies gilt nur, wenn die sozialversicherungspflichtige Beitragsbemessungsgrenze nicht überschritten wird.

 

Verbesserte Kundeninformationen für Versicherungen

Beim Abschluss einer Haftpflicht-, Hausrat- oder Berufsunfähigkeitsversicherung wird ab Januar 2019 ein neues Informationsblatt Pflicht. Die Versicherer müssen ihre Kunden darin dann rechtzeitig vor der Unterschrift auf maximal drei Seiten über die Art der Versicherung, den Umfang der gedeckten Risiken, Prämien und deren Zahlungsweise sowie über Ausschlüsse informieren. Hier sind auch Laufzeit sowie Anfangs- und Enddatum des Vertrags anzugeben und die Pflichten des Kunden aufzuführen, um Schäden vom Versicherer erstattet zu bekommen.

 

Sicherheit bei Überweisungen

Das iTAN-Verfahren wird am dem 14. September 2019 beendet. Von da an sind Überweisungen nur noch mit TAN-Verfahren mit zwei Identifikationsverfahren möglich. Neben zumeist Benutzername und Kennwort können Verbraucher für den zweiten Schritt dann noch zwischen SMS, Smartphone -Foto-TAN, Fingerabdruck, Spracherkennung oder TAN-Generator wählen.

 

Entlastung Arbeitnehmer gesetzliche Krankenkasse

Ab 2019 wird der Zusatzbeitrag zu gleichen Teilen vom Arbeitnehmer und -geber bezahlt. Den Zusatzbeitrag mussten die Krankenkassenmitglieder bisher alleine tragen.

 

Beitragssenkung Arbeitslosenversicherung

Zum Jahreswechsel wird durch eine Gesetzesänderung der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung von drei Prozent auf 2,5 Prozent des Bruttoeinkommens dauerhaft gesenkt.

 

Steuer für thesaurierende Fonds

Diese Fonds schütten Dividenden und Gewinne nicht aus, sondern legen sie immer wieder neu an. Auf die Wertsteigerungen ihres Fonds müssen Anleger ab Januar dann jedes Jahr eine fiktive Steuer bezahlen. Sie wird von dem depotführenden Institut Anfang 2019 berechnet und von dem Konto des Anlegers unter Berücksichtigung des Freistellungsauftrages eingezogen.

 

500-Euro-Schein länger zu haben

Österreich und Deutschland werden entgegen der anderen 17 nationalen Zentralbanken des Eurosystems die Banknoten noch bis 26. April 2019 ausgeben. Die im Umlauf befindlichen Scheine behalten ihre Gültigkeit.

 

Neue Euro-Banknoten

Ab dem 28. Mai 2019 werden neue, fälschungssichere 100- und 200-Euro-Banknoten ausgegeben. Neben weiteren neuen Sicherheitsmerkmalen des 100er- oder 200er-Scheins erscheint  der Wert als Smaragd-Zahl die ihre Farbei ändert wenn man die Banknote etwas neigt.

 

Steuervorteil Dienstfahrrad

Wer sein Dienstfahrrad auch privat nutzt, muss ab 2019 den Gewinn nicht mehr mit dem Finanzamt teilen. Das gilt vorläufig bis 2021. Das gilt sowohl für E-Bikes mit Geschwindigkeiten bis zu 25 Stundenkilometern als auch für normale Fahrräder. Die Steuerbefreiung gilt nicht für die Modelle, die das E-Bike-Leasing in Form einer Gehaltsumwandlung finanzieren.

 

Beiträge zur Pflegeversicherung

Der Beitragssatz erhöht sich um 0,5 Prozentpunkte. Damit werden 3,05 Prozent des Bruttolohns als Pflegebeitrag fällig. Kinderlose müssen 3,3 Prozent zahlen.

 

Social Bots

Social Bots  müssen zukünftig als solche gekennzeichnet werden. Das sind Programme, die in sozialen Netzwerken automatisch Inhalte einstellen.

 

Mietsteigerungen bremsen

Die Umlage der Modernisierungskosten wird stärker begrenzt. In Gebieten mit Mietpreisbremse müssen Vermieter angeben, wie hoch die Vormiete war und warum. Das Justizministerium hat zudem angekündigt, dass die Mietspiegel reformiert werden und sich auf einen längeren Zeitraum beziehen sollen.

 

Steuerpflicht der Rente steigt

Es steigt der steuerpflichtige Rentenanteil von 76 auf 78 Prozent. Es bleiben nur noch 22 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Dieser Anteil gilt für im Jahr 2019 neu hinzukommende Rentner. Für Bestandsrenten bleibt der festgesetzte steuerfreie Rentenbetrag bestehen.

 

Rentenerhöhung und Rentenanpassung

Der Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2018 deutet für das Jahr 2019 auf eine größere Rentenanpassung hin. Die Renten könnten demnach ab 1. Juli 2019 um 3,18 Prozent in West und 3,91 Prozent in Ost ansteigen. Endgültig festgelegt werden die Werte jedoch erst im kommenden Jahr, wenn die Daten zur Lohnentwicklung vorliegen.

Zudem nähert sich der Rentenwert zwischen den Ost- und den Westrenten weiter an. Zum 1. Juli 2019 wird der Ost-Rentenwert von derzeit 95,8 Prozent auf 96,5 Prozent des West-Rentenwertes angehoben.

 

Erhöhung der Mütterrente

Die Mütterente wird ab 2019 deutlich ausgeweitet. Erziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder werden mit einem halben Rentenpunkt – statt bisher 2 nunmehr 2,5 Entgeltpunkte – zusätzlich stärker angerechnet. Die betreffenden Renten werden so pro Kind um monatlich 16,02 Euro brutto im Westen und um 15,35 Euro im Osten erhöht.

 

Rente bei Erwerbsminderung

Erwerbsminderungsrentner bekommen deutlich mehr, wenn sie ab 2019 neu die Rente beziehen. Die Altersbezüge werden dann so berechnet, als ob der Betroffene bis zur Regelaltersgrenze gearbeitet hätte – nicht wie bisher bis zum 62. Lebensjahr.

 

Steuerpflichtiger Teil der Rente steigt

Wer im kommenden Jahr in den Ruhestand geht, muss einen größeren Anteil seiner Rente versteuern. Ab Januar 2019 steigt der steuerpflichtige Rentenanteil von 76 auf 78 Prozent. Somit bleiben nur noch 22 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Dieser Anteil gilt für im Jahr 2019 neu hinzukommende Rentner. Bei Bestandsrenten bleibt der festgesetzte steuerfreie Rentenbetrag bestehen.

 

Rentenniveaus festgeschrieben

Das Absicherungsniveau der gesetzlichen Rente wird bis 2025 konstant gehalten. Das Verhältnis der Renten zu den Löhnen wird für die kommenden sieben Jahre durch eine Änderung der sogenannten Rentenformel bei mindestens 48 Prozent festgeschrieben.

 

Abgabe der Steuererklärung

Die Frist wird um zwei Monate von Ende Mai auf den 31. Juli 2019 verlängert. Mit Steuerberater verlängert sich die Frist von Ende des Jahres auf den 28. Februar des darauf folgenden Jahres. Für die Steuererklärung 2018 bleibt dann Zeit bis zum 29. Februar 2020.

 

Gesetzespaket Mindestbemessungsgrundlage

Für hauptberuflich Selbstständige mit geringen Einkommen halbiert sich der Mindestbeitrag in den gesetzlichen Krankenkassen  von rund 360 Euro auf rund 156 Euro. Ursache: Es sinkt die Mindestbemessungsrundlage auf 1.038,33 Euro (2018: 2.284 Euro). Bisher vorgeschriebene Nachweise sollen wegfallen. Frühere Zeitsoldaten sollen leichter in gesetzliche Krankenkassen kommen können.

 

Versicherungspflichtgrenze 

Die Versicherungspflichtgrenze steigt von 59.400 Euro auf 60.750 Euro. Bis zu diesem Einkommen müssen sich Arbeitnehmer bei den gesetzlichen Krankenkassen versichern. Oberhalb der Grenze können sie in die Private Krankenversicherung wechseln – also ab einem Monatseinkommen von 5.062,50 Euro.

 

Beitragsbemessungsgrenzen steigen

In der Kranken- und Pflegeversicherung steigen sie von 4.425 Euro auf 4.537,50 Euro. In der Renten- und Pflegeversicherung erhöht sich die Beitragsbemessungsgrenze im Westen auf 6.700 Euro (2018: 6.500 Euro) und im Osten auf 6.150 (2018: 5.800 Euro). Ab 80.400 Euro in den alten und 73.800 Euro in den neuen Bundesländern müssen demnach keine Beiträge mehr geleistet werden. Für Geringverdienern erhöht sich die Einkommensgrenze, ab der volle Sozialbeiträge gezahlt werden müssen, von 850 auf 1.300 Euro.

Mehr erfahren