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Wichtige Finanznews zum Jahresstart

Chancen und Änderungen im Jahr 2020

02.01.2020

Wenn du diese Zeilen liest, herzlichen Glückwunsch, du hast es geschafft und bist gut in diesem Jahr mit Zusatztag angekommen. Manche sprechen auch wieder von den neuen goldenen Zwanzigern voller Chancen, wenn man weiss wo man sie findet. Wir haben für Euch eine kleine Auswahl wichtiger Tipps für das Jahr 2020 zusammengetragen.

 

Gute News für Betriebsrentner

Betriebsrentner müssen weniger Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung zahlen. Erst ab einer Rentenhöhe von 159,25 Euro im Monat werden Krankenkassen-Beiträge fällig. Wenn man über dem Freibetrag von 159 Euro liegt, muss man nicht mehr auf die gesamte Rente Krankenkassen-Beiträge bezahlen, sondern nur noch auf den Differenzbetrag.

 

Coole Vorteile fürs Bestands-Eigenheim

Renovierungen am Eigenheim, wie beispielsweise die Dämmung von Wänden oder Decken oder die Erneuerung von Fenstern oder Türen, bringen mehr als drei Jahre steuerliche Vorteile. Bedingung ist, dass die Immobilie älter als zehn Jahre ist. Höchstens 40.000 Euro und 20 Prozent der Kosten können innerhalb von drei Jahren von der Steuer befreit werden.

 

Sonderabschreibung für neuen Wohnraum

Immobilienbesitzer können für neue Wohnungen neben der regulären linearen Abschreibung von zwei Prozent auch eine Sonderabschreibung in Anspruch nehmen. Sie soll im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung und in den folgenden drei Jahren bis zu fünf Prozent jährlich betragen.

 

Kinderfreibetrag erhöht

Der Kinderfreibetrag steigt auf 5172 Euro.  2019 lag er noch bei 4980 Euro. Eltern können den Freibetrag statt des Kindergelds erhalten. Das Finanzamt prüft bei der Einkommensteuer automatisch, welche Vergünstigung sich mehr lohnt für die Eltern.

 

Bis zu 90 Prozent der Altersvorsorge absetzbar

Bis zu 90 Prozent der Altersvorsorge-Aufwendungen absetzen, -Angaben des Bunds der Steuerzahler-  dabei berücksichtigt der Fiskus ab 2020 bei Alleinstehenden bis zu 22.541 Euro und bei Ehepaaren und eingetragene Lebenspartner können zusammen 45.082 Euro steuerlich geltend machen. Man zieht bei Arbeitnehmern, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, von den Aufwendungen den steuerfreien Arbeitgeberanteil ab.

 

Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar:

Das maximale Einkommen, welches für die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) berücksichtigt wird, steigt von 54.450 Euro auf 56.250 Euro. Wer bereits mehr verdient, ist von der Anhebung voll betroffen – für diese GKV-Versicherten steigt der eigene Beitrag. Gesetzlich krankenversicherte Angestellte, die sich privat krankenversichern wollen, müssen ein Jahresbrutto von mindestens 62.550 Euro verdienen. Gut für privat Krankenversicherte: Durch die Anhebung der Sozialversicherungswerte steigt der maximale Arbeitgeberzuschuss von monatlich 351,66 Euro auf 367,97 Euro.

 

Zusatzbeitrag zur GKV steigt

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur GKV steigt um 0,2 Prozentpunkte auf 1,1 Prozent.

 

Neue Kleinunternehmergrenze

Bislang gilt als Kleinunternehmer, wer im Vorjahr nicht mehr als 17.500 Umsatz gemacht hat. Diese Grenze wird laut Bürokratieentlastungsgesetz III auf 22.000 Euro erhöht.

 

Schlussbemerkung:  Es erfolgen durch uns ausdrücklich keine Dienstleistungen / Auskünfte / Beratungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes bzw. der Steuerberatung.

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